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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei TIAB Technologies GmbH (Link zum "Impressum") die durch Privatkunden und Geschäftskunden getätigt werden.

Privatkunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Geschäftskunde ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Geschäftskunden gilt: Verwendet der Geschäftskunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab und der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

(2) Angebotspreise gelten - wenn nicht schriftlich abweichend vereinbart - 30 Tage ab Angebotsdatum. Schriftlich erstellte Angebote gelten - wenn nicht schriftlich im Angebot vermerkt - nur für die Zahlungsart Vorkasse.

(3) Der Kaufvertrag kommt zustande mit der TIAB Technologies GmbH.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(5) Angefertigte Projekt-Skizzen oder Produktbilder in Angeboten sind nicht maßgebend für den Vertragsabschluss und dienen lediglich der Veranschaulichung des geplanten Pool-Projekts. Eine Skizze ist deshalb als eine grobe, halbfertige bzw. kurze Darstellung eines geplanten Projekts bzw. der erste Entwurf / das Konzept eines spezifischen Projekts definiert. Unsere Skizzen oder Produktbilder sind somit nicht Vertragsbestandteil und bilden keinen rechtlichen Anspruch auf Erfüllung, wenn Sie nicht ausdrücklich schriftlich durch TIAB Technologies GmbH als verbindlich für den Kaufvertrag bezeichnet sind. Ausschlaggebend ist deshalb rein das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung des Kunden sowie die Herstellerangaben aus deren Katalogen. Ausnahme bilden hier spezifische und bemaßte technische Zeichnungen der jeweiligen Hersteller, falls verfügbar. Bei einigen Herstellern erhalten Sie vor der Bestellung Ihrer Überdachung oder nach der Bestellung Ihres individuellen Pools eine genaue technische Zeichnung. Diese individuellen Herstellerzeichnungen sind maßgeblicher Bestandteil des Kaufvertrages. Aufgrund des hohen Individualisierungsgrades, kann es im Nachgang zu technisch notwendigen Änderungen bei den Schwimmbecken kommen. Die Hersteller können nach der Bestellung die Konfiguration aufgrund von technischen Abhängigkeiten im Rahmen der finalen technischen Prüfung zum ursprünglichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung abändern. Dies wird Ihnen schriftlich durch die TIAB Technologies GmbH sofort nach Bekanntwerden durch die Übermittlung der technischen Zeichnung des Herstellers mitgeteilt. Genaue Maße, speziell auch von Zubehör wie Aufrollvorrichtungen, Wärmepumpen, etc. entnehmen Sie bitte direkt aus den technischen bzw. offiziellen Unterlagen des jeweiligen Herstellers.

§ 3 Preise, Versandkosten und Zahlung

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter Versandkosten informieren. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Pools und Poolabdeckungen kein Widerrufsrecht besteht, da es sich um individuell für Sie angefertigte Produkte handelt.

Ihnen stehen verschiedene Optionen der Bezahlung zur Verfügung, welche Sie unter Versand und Zahlung auf unserer Webseite einsehen können.
Bei der Zahlungsart Vorkasse besteht nach individueller schriftlicher Vereinbarung die Möglichkeit, dass dem Kunden als Sicherheit eine Anzahlungsbürgschaft über eine vereinbarte Höhe durch die TIAB Technologies GmbH ausgestellt wird. In diesem Fall, verpflichtet sich der Kunde die Bürgschaftsunterlagen unmittelbar nach Vertragserfüllung (in der Regel nach Anlieferung) sofort an die TIAB Technologies GmbH auszuhändigen bzw. zu übergeben. Bei nicht Zustandekommen eines Vertrags zwischen den Parteien, ist der Kunde verpflichtet die Bürgschaftsunterlagen umgehend und ohne Verzögerung wieder an die TIAB Technologies GmbH auszuhändigen. Der Kunde haftet bei Verlust oder Verzögerungen im Rahmen der Rückgabe der Bürgschaftsunterlagen und trägt die daraus entstanden Kosten sowie den etwaigen daraus entstandenen finanziellen Schaden (insbesondere aus einem entgangenen Gewinn aus einem Nachfolgegeschäft). Bei Verlust der Unterlagen verpflichtet sich der Kunde zudem umgehend eine Enthaftungserklärung auszustellen und der TIAB Technologies GmbH zu übersenden.


§ 4 Zahlungsverzug

Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist TIAB Technologies GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls TIAB Technologies GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist TIAB Technologies GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von Deutschland.

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von TIAB Technologies GmbH ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von TIAB Technologies GmbH  unverzüglich erstattet.

(3) TIAB Technologies GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von TIAB Technologies GmbH) unverzüglich (haftungsbeschränkt) erstattet.

(4) Sperrgut (Paletten/Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. TIAB Technologies GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus oder an den finalen Aufstellort z. B. im Garten transportiert/getragen wird.

(5) Ist zum Zeitpunkt des Kaufvertrags ein oder mehrere bestellte Produkte nicht verfügbar, so teilt TIAB Technologies GmbH dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist ein Produkt dauerhaft nicht verfügbar, sieht TIAB Technologies GmbH von einer Annahmeerklärung ab und es kommt kein Vertrag zustande.

(6) Das Service-Paket "Kranentladung" beinhaltet nur den Kran und Kranführer. Eventuell erforderliche Sondergenehmigungen (z.B. Straßensperrung) und Hilfspersonal zur Entladung sind in dem Paket nicht enthalten, sofern nicht anders individuell vereinbart. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde sicher zu stellen, dass eine Entladung mit dem Kran vor Ort problemlos möglich ist. Hierbei ist auf Oberleitungen, Häuser und auf ausreichend Fläche für den Kran zu achten.

(7) Die Entladung großer Produkte (Pools und Abdeckungen) erfolgt durch den Kunden. Die Warenübergabe erfolgt im aufgeladenen Zustand. Der Kunde ist verpflichtet dafür sorge zu tragen, dass genug Personal und Geräte zur Verfügung stehen, um eine schnelle und gefahrenfreie Entladung zu ermöglichen.

(8) Bei Bestellung von Pools und Pool-Abdeckungen bestätigt der Kunde mit Auftragserteilung, dass sowohl die Anlieferung mit dem Schwertransport (insbesondere die Zufahrt) als auch die Entladung mit dem Kran vor Ort auf das Grundstück ohne Einschränkung möglich ist. Ebenfalls ist durch den Kunden zu gewährleisten, dass die Strecke ab der letzten Autobahnabfahrt bis zum Lieferort für einen Schwertransport geeignet ist.

(9) Die aktuelle bzw. voraussichtliche Lieferzeit wird bei jeder Kundenanfrage vor der Bestellung beim Hersteller individuell angefragt. Hierbei handelt es sich zunächst um einen unverbindlichen Liefertermin des Herstellers, der erst nach Bestellung vom Hersteller bzw. der Logistik verbindlich bestätigt wird. Das verbindliche Lieferdatum wird dann separat im Nachgang nach Absprache mit dem Hersteller unmittelbar nach bekanntwerden von TIAB Technologies schriftlich mit dem Vermerk "verbindliches Lieferdatum" bzw. "Anlieferdatum" an den Kunden kommuniziert. Lediglich der erste verbindliche Liefertermin bzw. Zustellversuch für Schwimmbecken, Überdachungen und Rollabdeckungen sowie von Zubehör ist kostenfrei. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass eine Anlieferung, die Verladung vom LKW sowie speziell bei Pools, die Positionierung mittels eines Kranfahrzeuges auf Ihrem Grundstück möglich ist. Falls der Termin aufgrund Ihres Verschuldens (z. B. bauseitige Verzögerungen, verspäteter Zahlungseingang des Kaufpreises oder aufgrund der fehlenden Möglichkeit das Schwimmbecken zu verladen) der Termin verschoben werden muss oder Sie am Tag der Anlieferung die Ware aus irgend einem Grund nicht entgegennehmen können, wird eine pauschale für den Rücktransport mit der Spedition i. H. v. mind. 3.500 € fällig zzgl. Zwischenlagerungskosten (pro Tag i. H. v. von mindestens 300 €). Zudem tragen Sie die Kosten für eine 2. Zustellung in voller Höhe. Diese beträgt i. d. R. ca. 3.000 €. Verschiebungen von verbindlichen Lieferterminen muss mindestens 3 Wochen vorher vom Kunden mitgeteilt werden. Durch die neue Terminierung werden herstellerseitig pauschal 500€ fällig (Kosten für die Logistikplanung, Kosten für die Beantragung einer neuen Transportgenehmigung, etc.).

(10) Bitte überprüfen Sie unbedingt vor Entladung Ihres Schwimmbeckens oder Ihrer Überdachung den Zustand der Ware in Anwesenheit des Fahrers und lassen Sie sich etwaige Schäden schriftlich auf dem Lieferschein bestätigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne schriftliche Erfassung auf dem Lieferschein, Transportschäden nicht nachträglich geltend gemacht werden können. Bitte kontrollieren Sie die Ware, bevor Sie eine Unterschrift leisten. Bei erheblichen Beschädigungen (wie beispielsweise Risse, Verformungen, Glasbruch usw.) verweigern Sie bitte die Annahme.

(11) Bitte beachten Sie, dass die Spedition für das Abladen der Ware nicht verantwortlich ist. Es müssen ausreichend Hilfskräfte bzw. Hilfsmittel (je nach Erfordernissen z. B. ein Kran oder ein Gabelstapler) vor Ort zur Verfügung stehen. Wenn die Ware aus diesem Grund oder durch eine nicht Anwesenheit des Kunden nicht zugestellt/entladen werden kann, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. 

(12) Der Kunde ist verpflichtet die Ware abzunehmen. Sofern der Kunde die Ware nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglich abgestimmten Fertigungstermin abnimmt, werden Zwischenlagerungskosten i. H. v. mind. 50€ pro Tag zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 250€ fällig. Die genaue Höhe ist von der Ware abhängig und wird vom Hersteller kalkuliert.

(13) Die TIAB Technologies GmbH bzw. der Hersteller der Ware liefert zu dem vertraglich bzw. bekanntgegebenen Zeitpunkt. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferfrist um die Zeit zu verlängern, in der durch ein außerordentliches, unvorhersehbares und unüberwindbares, unabhängig von seinem Willen entstandenes Hindernis an der Erfüllung seiner Vertragspflicht gehindert wird. Dies trifft insbesondere bei höherer Gewalt, Straßensperrungen, polizeilichen Kontrollen, etc. auf. Der Verkäufer wird über das Hindernis unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis informiert. Der Käufer hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§ 7 Transportschäden

(1) Für Privatkunden gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

(2) Für Geschäftskunden gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.


§ 8 Günstige Versandart bei Rücksendung

(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.

(2) Bitte verwenden Sie zur Rücksendung den der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber, sofern vorhanden. Sie trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn Sie allerdings eine unnötig teure Versandart wählen, können Sie unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an uns zu zahlen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TIAB Technologies GmbH. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.

§ 10 Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird TIAB Technologies GmbH nach Wahl des Kunden auf Kosten von TIAB Technologies GmbH durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßer Inbetriebnahme oder Gebrauch entstanden sind. Es sind sind die Vorgaben des Herstellers bei der Winterfestmachung zu beachten, diese können Sie direkt bei dem jeweiligen Hersteller anfragen oder in unserem 
Downloadbereich aufrufen. Weitere nützliche Informationen finden Sie u. a. auch unter den nachfolgenden BAYROL - Links zu dem Thema: passive Überwinterung und aktive Überwinterung
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) TIAB Technologies GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von TIAB Technologies GmbH, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von TIAB Technologies GmbH unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. TIAB Technologies GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet TIAB Technologies GmbH nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für TIAB Technologies GmbH ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert TIAB Technologies GmbH den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
b) wenn TIAB Technologies GmbH die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei TIAB Technologies GmbH eingetreten wäre,
c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von TIAB Technologies GmbH endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

(10) Es wird keinerlei Verantwortung für den Zustand Ihres Schwimmbadwassers übernommen, da dieser nicht nur von den gelieferten Geräten abhängig ist, sondern von mehreren Faktoren abhängt wie z. B. sanitäre Gepflogenheiten der Benutzer, starke Regenfälle (pH Werte), Missachtung der Betriebsanweisungen oder jede andere chemische Reaktion, sowie weitere externe Faktoren, dessen Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Herstellers bzw. der Geräte liegt. Unsere Gewährleistung beinhaltet keinerlei Ausgleich für Fehlfunktionen oder Schäden durch falsch eingestellte Wasserwerte oder Werte bei Unter- oder Überschreitung  der Herstellervorgaben des Systems. Die genauen Herstellervorgaben entnehmen Sie bitte den Betriebsunteralgen der Geräte.

(11) Teile, dessen normale Lebenserwartung durch ihre Funktion kürzer ist, als die gesetzliche Gewährleistung, sind von der Garantie ausgeschlossen. Dies betrifft z. B. pH / redoX / Freies Chlor / Konduktivitäts- Sonden. Diese Art von Artikel haben nur eine eingeschränkte Gewährleistung von  6 Monaten.

(12) Bei individuellen Planungen (z. B. Schwimmbecken, Überdachungen, etc.) erhält der Kunde eine Herstellerzeichnung mit den genauen Maßen, der genauen konfigurierten Ausstattung sowie der Materialbeschaffenheit. Der Kunde verpflichtet sich mit Auftragserteilung bzw. bei Bestellung die übergebene Planung zu prüfen und bestätigt, dass die Angaben korrekt sind. TIAB Technologies GmbH übernimmt im Nachgang keine Haftung bei fehlerhaften Planungen, außer der Fehler ist auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

(13) Überdachungen mit Elementen aus Polykarbonat sind stets von Schnee zu befreien. Es gelten die offiziellen Schneelast-Angaben des jeweiligen Herstellers. Diese sind zwingend zu beachten. Das Polykarbonat darf nicht in Kontakt mit Sonnencreme kommen. Falls doch muss das Polykarbonat umgehend mit ausreichend Wasser davon befreit werden. Aufgrund der Inhaltsstoffe bei Sonnencremes kann durch direkten Kontakt ansonsten zu Verfärbungen des Polykarbonats kommen. Schäden, die aus der Missachtung der Herstellervorgaben resultieren ,stellen keine Mängel dar und werden nicht über die Gewährleistung oder darüber hinaus durch die Hersteller-Garantie abgedeckt. 

(14) Unsere Herstellerprodukte unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Bei produkttechnische Änderungen bestehender Produkte oder dem Austausch von bestehenden Produkten durch ein neues Modell (z. B. Ende des Produktlebenszyklus), die durch den jeweiligen Hersteller veranlasst sind, handelt es sich nicht um einen Mangel. Aufgrund permanenter Forschung & Entwicklung oder technischer Notwendigkeit, kommt es immer wieder vor, dass insbesondere Einbauteile oder Ausstattungskomponenten, in ihren Produktspezifikationen entsprechend angepasst bzw. abgeändert werden können. Solche Änderungen können sich z. B. auf einzelne Funktionen oder auch Dimensionen von Produkten beziehen. 

§ 11 Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TIAB Technologies GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet TIAB Technologies GmbH nicht.

(2) Unabhängig von einem Verschulden von TIAB Technologies GmbH bleibt eine Haftung von TIAB Technologies GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch TIAB Technologies GmbH dar.

(3) TIAB Technologies GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von TIAB Technologies GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(5) Der Kunde ist für bauliche Maßnahmen und Vorbereitungen, wie Aushub, Beton-Fundamentplatte, Drainage, Vorbereitung der nötigen Anschlüsse usw., verantwortlich. Sie haben im Download-Bereich, die Möglichkeit sich die notwendigen Unterlagen selbständig herunterzuladen. Alternativ senden wir Ihnen nach Bestellung rechtzeitig die nötigen Dokumente mit Hinweisen und Baubeschreibungen/Bauvorbereitungen zu, bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und beachten deren Inhalt. Bei der Anlieferung des Pools oder der Abdeckung muss der Kunde sicherstellen, dass ein reibungsloses und sofortiges Setzen des Pools möglich ist. TIAB Technologies GmbH haftet nicht für entstandene Kosten oder Schäden, welche aufgrund unzureichender baulicher Vorbereitung auftreten. Dies gilt insbesondere wenn es deshalb zu Verzögerungen beim Entladen oder Zwischenlagerung des Pools kommt.

(6) Sofern die Entladung des Pools bzw. der Pool-Abdeckung aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist, haftet TIAB Technologies GmbH nicht für die dadurch entstandenen Kosten und Schäden. Der Kunde muss sich vor Auftragsbestätigung selbstständig versichern, dass eine Anlieferung und Entladung vor Ort problemlos möglich ist.

(7) Der Kunde versichert bei Bestellung/Vertragsabschluss, dass er selbständig seine Bebauungspläne sowie alle landesbaurechtlichen und örtlichen Vorgaben/Bauvorschriften bezüglich Bauvorhaben geprüft und falls erforderlich auch selbständig Baugenehmigungen eingeholt bzw. beantragt hat. Hierunter zählen insbesondere auch Baumeldungen ggü. dem örtlichen Bauamt. Der Kunde haftet zudem selbständig für die Einhaltung der Grenzabstände und der richtigen Wasserentsorgung. Der Verkäufer TIAB Technologies GmbH als Händler haftet nicht für mögliche entstandene Kosten wie beispielsweise Bußgelder oder Rückbau. 

§ 12 Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und TIAB Technologies GmbH abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

§ 13 Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Augsburg (Deutschland).

§ 14 Streitbeilegung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.







Stand: 12.10.2022